Content-ID: 018|01 | Autor: Gerd | Stand: 3.9.2020

Opt Out

Vom Recht, nicht mitzumachen

box) = nähere Details finden Sie in der Fakten-Kiste am Ende dieses Beitrags.

Nicht alle Gesetze und Verordnungen, die gut gemeint sind, werden auch gut gemacht. Besonders aber der Verzicht auf Regeln, dort wo es welche bräuchte, öffnet unkontrollierten Entwicklungen und Missbrauch Tür und Tor. Dem vorzubeugen, ist Aufgabe der Politik. Trotzdem gibt es noch viel zu viel rechtsfreien Raum, vor allem in der digitalen Welt. Deshalb braucht es, mit zunehmender Digitalisierung, öfter auch eine Stopp-Taste. Fachleute nennen das „Opt Out“. Das Wort „Opt“ steht dabei für „Option“ und die Möglichkeit, sich gegen etwas zu entscheiden („out“).

Wir haben das Recht, zumindest gefragt zu werden, wenn Regeln, die das persönliche Leben einschränken, zwingend vorgegeben werden sollen. Im Rahmen der Gesetzgebung möchte ich mich darauf verlassen können, informiert, gehört und ernst genommen zu werden. Es ist deshalb okay, wenn Bürger*innen aktuell gegen überschießende Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Auch wenn sich Menschen gegen eine allgemeine Impfpflicht, für mehr Tierschutz oder gegen das Rauchen in der Gastronomie engagieren. Dieses Mindestmaß an Bürger*innen-Beteiligung zeugt von der Kraft der Verfassung und von der Mündigkeit der Menschen.

Dabei ist es nicht vorrangig, ob in jedem Fall den Wünschen der Bürger*innen entsprochen werden soll oder nicht. Auch nicht, ob zu kritischen Themen ein übergeordnetes Interesse, jenes einzelner Personen, überragen darf. Oder ob der Schutz anderer Menschen ein höheres Gut ist als eigene Freiräume. Es zählt der Umstand, dass zu diesen Themen eine intensive öffentliche Diskussion geführt wird. Denn es gibt viele, nicht weniger wichtige Themen, zu denen es keinen Austausch gibt. Die fortschreitende Digitalisierung ist so ein Bereich, in dem viele Bürger*innen-Interessen außen vor gelassen werden.

Es braucht die digitale Stopp-Taste

Wir können ruhig davon ausgehen, dass wir alle von der zunehmenden Digitalisierung des Lebens profitieren werden. Die einen mehr, die anderen weniger. Offen ist nur, was wir für die Segnungen der digitalen Welt zahlen werden. Was ist es uns persönlich wert, dass der Lebensraum um uns herum sich selbst optimieren kann? Dass jedes Geschäft sowohl unseren Kontostand als auch unsere Vorlieben kennt. Oder dass unser Auto selbstständig von A nach B findet und wir zum Bezahlen nur mehr mit unserem Telefon vor einem anderen technischen Gerät herumwedeln müssen.

Es gibt Bereiche in unserem Leben, die sich ganz wesentlich von den Ansprüchen der öffentlichen Hand und der Unternehmen unterscheiden. Einer davon ist die Privatsphäre, inklusive unserem Recht auf die alleinige Hoheit über unsere Daten. Wenn die Industrie ihre Produktion, das Gesundheitswesen seine Diagnostik und eine Stadt ihren Stromverbrauch digital optimiert, ist das eine Sache. Eine andere, weitaus sensiblere ist es, wenn Unternehmen aus unseren persönlichen Bewegungs-, Gesundheits- und Vermögensdaten, Vorlieben, Kontakten u.v.m. Geschäftsmodelle für die eigene Tasche stricken. Und eine dritte Sache ist es, wenn staatliche Einrichtungen Digitalisierung dazu nutzen, uns in der virtuellen, aber auch realen Welt bis in den letzten Winkel zu verfolgen. So als wären wir schon zur Fahndung ausgeschrieben.

Wir haben mittlerweile erkannt, dass die digitale Welt nicht bis ins kleinste Detail reglementiert werden kann. Dazu geht die Entwicklung zu rasch und in zu großen Schritten voran. Daher mehr Selbstverantwortung der Menschen einzufordern, ist durchaus gerechtfertigt. Das funktioniert aber erst dann, wenn die Menschen das Recht haben, selbst zu entscheiden, was sie in welchem Umfang nutzen wollen. Viele Innovationen nehmen darauf jedoch keine Rücksicht. Sie bestimmen das Leben einzelner Menschen, ohne dass diese sich dagegen wehren können. Deshalb fordere ich ein Recht auf eine digitale Pause- oder Stopp-Taste!

Die digitale Welt ist kein sicherer Ort

Ganz konkret: Ich nehme in der digitalen Welt der Zukunft große Sicherheitslücken wahr, die sich über kurz oder lang nicht schließen lassen werden.

Daten- und Systemsicherheit sind immer ein Augenblickszustand.

Auch wenn heute die digitale Infrastruktur und die Datentechnik einen soliden Eindruck hinterlassen, sie existieren in ständiger Bedrohung. Auf der einen Seite wachsen die möglichen Schäden durch Ausfälle relevanter Infrastruktur (z.B. Strom, Netzwerken, Servern etc.) stetig. Auf der anderen Seite steigt die Gefahr durch Cyber-Crime und Hacker*innen, was wiederum zu „Blackouts“, also Systemausfällen, führen kann. Dazu kommt, dass schon heute persönliche Daten nur unzureichend geschützt sind. Sie werden trotz Schutzgesetzen unerlaubt abgegriffen, weiterverkauft und für eigene Zwecke missbraucht. Das sind Gründe genug, das Handy als persönlichen digitalen Leitstand abzulehnen. Ihr Smartphone ist nicht nur Ihre digitale Wunderwaffe. Es ist auch die Heimat unzähliger, nicht vertrauenswürdiger Apps, Spionage-Tool der großen IT-Konzerne und das Lieblingsziel Cyber-Krimineller. Dafür müssen bessere Lösungen her!

Die Zahl „alternativloser“ digitaler Leistungen nimmt zu.

Es mag sexy sein, überall mit dem Handy zu bezahlen. Besonders gescheit ist das, angesichts zunehmender Cyber-Kriminalität, nicht. Auch mögen Autos, die ihren Herstellern pausenlos senden, wo sie sich gerade befinden, beeindrucken. Jedoch Bewegungs- und Nutzungsdaten aus der Hand zu geben, ist und bleibt ein Risiko. Ebenso sind smarte Wohnungen, die sich auch von Hacker*innen aus der Ferne steuern lassen, alles andere als schlau. Das gilt ebenso für smarte Stromzählerbox), die ausplaudern, wann sie gerade nicht zu Hause sind. Zudem wirken mithörende Fernseher, spionierende Sprachsteuerungen, Fitness- und GPS-Tracker, die nichts für sich behalten können, oder Geräte, die ohne Fingerabdruck nicht funktionieren, wenig vertrauensbildend. Ich empfinde es daher als fahrlässig, dass derartige Systeme bekannte und sichere Abläufe alternativlos verdrängen werden. Ganz besonders aber befürchte ich, dass künftige Leistungen eine technische Infrastruktur erfordern, die nicht gewollt oder allen zugänglich ist. Zum Beispiel ist für viele ältere Menschen die Nutzung eines Handys ebenso illusorisch wie für die Jüngeren Home-Schooling ohne Tablet und Internet-Anschluss oder autonomes Fahren ohne G5. Menschen, die notgedrungen oder freiwillig auf digitale Technik verzichten, brauchen daher Alternativen, die vergleichbare Leistungen bieten – und zwar ohne Nachteile.

Forderungen mit Sinn

Digitale Rückendeckung beginnt damit, sich selbst verantwortungsbewusst und vorsichtig im Internet zu bewegen. Dabei helfen auch klassische „Opt In“-Angebote. Diese fragen ab, ob Leistungen und/oder Änderungen durchgeführt werden dürfen. Wir kennen das von der Cookie-Anfrage zu Beginn jedes Webseiten-Besuchs. Hier sind von den Anbieter*innen vor allem eine bessere Aufklärung der Nutzer*innen und weniger manipulative Anleitungstexte gefordert.

„To Opt Out“,

also etwas nicht in Anspruch zu nehmen, selbst wenn es erzwungen wird, reicht dagegen schon in den Wirkungsbereich der Gesetzgebung hinein. Wie bereits erwähnt, nehmen Leistungen zu, die nur unter bestimmten digitalen Vorgaben zu beziehen sind. Ich fordere in diesem Zusammenhang die gesetzlich verankerte Option, derartige Zwänge abzuwählen, ohne von dieser, oder ähnlichen Leistungen ausgeschlossen zu werden. Und zwar auch, ohne einen finanziellen oder qualitativen Nachteil erleiden zu müssen. Konkret bedeutet das, ein Auto zu kaufen, das nicht ständig online sein muss. Aber auch Tickets ohne Handy zu buchen, Strom ohne Smart-Meterbox) zu beziehen, im Internet ohne die Herausgabe persönlicher Daten zu surfen u.v.m. Das hilft nicht nur dabei, dass weniger digitalisierte Menschen auch weiterhin wichtige Leistungen beziehen können. Es ist auch die Absicherung unseres Lebensstils im Falle von digitalen Fehlentwicklungen und System-Blackouts.

Eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Anbieter*innen

digitaler Leistungen, müsste dazu ergänzend gesetzlich festgelegt werden. Es reicht nicht, nur zum Zeitpunkt des Markteintritts einwandfreie Produkte zu verkaufen. Sie sind über ihre gesamte Einsatzdauer „State of the Art“ zu halten! Das gilt vor allem für die Funktionalität und den Schutz persönlicher Daten bzw. gegen Cyber-Kriminalität. Dabei genügt es auch nicht, nur nachträglich entdeckte Programmierfehler zu beseitigen. Wer nicht proaktiv in das Schließen von Sicherheitslücken investiert, soll im Schadensfall leichter zur Kasse gebeten werden können. Ebenso muss in kooperierenden Systemen vorab rechtlich abgeklärt sein, wer für Folgeschäden verantwortlich zeichnet. Die Frage, ob z.B. bei Cyber-Attacken eine App unsicher, das Handy selbst ungeschützt, das WLAN im Café gehackt oder der Provider nicht sorgsam war, wird künftig an Bedeutung gewinnen. In diesem Zusammenhang machen eine Pflicht-Versicherung zur Abgeltung von Forderungen aus Verstößen gegen die digitale Sorgfaltspflicht durchaus Sinn. Aber auch eine erleichterte Zulassung von nationalen und internationalen Sammelklagen und die Einrichtung eines internationalen Digital-Gerichtshofes werden mittelfristig nötig sein.

Unterstützen Sie Datenschutz-NGOs!

Seien wir uns ehrlich: Die Rahmengesetzgebung zu Digitalisierungsthemen findet heute unter großem Einfluss der IT-Lobby statt. Hier werden Wege ersonnen, wie und unter welchen Bedingungen der Digitalboom möglichst ungehindert ausgelebt werden kann. Die breite Öffentlichkeit ist in diesen Diskussionsprozess nur dann eingebunden, wenn im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung etwas durchsickert. So wurden wir über die Vorratsdatenspeicherung oder das Überwachungsgesetz erst spät und nur oberflächlich informiert. Es gibt zum Glück aber auch noch unabhängige Organisationen, die sich mit viel Expertise und Engagement für digitale Bürgerrechte einsetzen.

Dazu zählt u.a. Max Schremsbox), der sich mit seinen Kolleg*innen von NOYB u.a. sehr erfolgreich gegen Facebook & Co für einen verbesserten Schutz der Daten europäischer Bürger*innen auf amerikanischen Servern einsetzt: https://noyb.eu/de

epicenter.works widmet sich u.a. der Beratung, aber auch der Kritik an der Gesetzgebung zu digitalen Belangen im Lande und Europa. So stehen z.B. das Überwachungspaket, Gesichtserkennung, Netzneutralität u.v.m. auf der Agenda der IT-Expert*innen und Jurist*innen des Vereins: https://epicenter.works/

Meine Bitte diesbezüglich ist, für die Finanzierung dieser Einrichtungen abseits des staatlichen Einflusses zu sorgen. Oder anders gesagt: Surfen Sie auf deren Webseite und SPENDEN Sie!

Salzburg, 2020/09 – Gerd

box) = Fakten-Kiste
Opt Out Smart-Meter

Info Selectra.at: „Generell können sich Stromkunden nicht gegen die Installation eines digitalen Stromzählers entscheiden. Lediglich die Funktionen des Smart-Meters können abgemeldet werden. Digitale Stromzähler übermitteln nur einmal im Jahr den Stromverbrauch, während Smart-Meter alle 15 Minuten den Verbrauch übermitteln. Bereits verbaute Smart-Meter werden bei einer Abmeldung deaktiviert. Auch eine Fernausschaltung ist möglich. Der Smart Meter kann auf Wunsch natürlich jederzeit wieder aktiviert werden.“ – Mehr dazu: https://selectra.at/energie/tipps/stromzaehler/smart-meter-ablehnen

 

EU Normen zur Überwachung von KFZ

Die EU hat in den letzten Jahren eine Reihe von digitalen Meldesystemen zur PKW-Nutzung verpflichtend vorgeschrieben.

eCall:  Das automatische Notrufsystem eCall leitet im Falle eines Unfalls die nötigen Daten an die Rettungsleitstelle weiter. Der ADAC sieht darin keine erhöhte Gefahr für den Datenschutz. Es sein denn, die Funktion wurde vorher auch auf einen Versand an den Hersteller umgestellt … – Mehr dazu: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ecall/

OBFCM: Ab 1.1.2021 müssen, von jedem neu zugelassenen Fahrzeug in der EU, die aktuellen Verbrauchswerte an die Hersteller übermittelt werden. Diese leiten die Daten dann verpflichtend an die EU-Kommission weiter … – Mehr dazu: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/kraftstoffverbrauch-eu-muss-ab-2021-realen-spritverbrauch-von-autos-ueberwachen-a-1298476.html

Ab 2022 stehen weitere Assistenzsysteme auf der EU-Agenda. Soweit bekannt, sind die dadurch gewonnenen Daten zwar nicht dazu gedacht, auch online weitergeleitet zu werden. Über die bisher geschaffenen Schnittstellen ist eine Übermittlung der Daten technisch jedoch nicht mehr ausgeschlossen … – Mehr dazu: https://www.focus.de/auto/news/alkohol-sperre-bis-black-box-eu-staaten-beschliessen-neue-auto-sicherheitssysteme-ab-2022_id_11329047.html

 

Max Schrems vs. Facebook

Auf Betreiben von Max Schrems, hat im Juli 2020 der EuGH, den bislang geltenden Datenschutz-Deal zwischen der EU und den USA, endgültig gekippt. Dieser sollte eigentlich den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürger*innen (auch) in den USA regeln. Tut er aber nicht, entschied jetzt der EuGH und schickt die Verhandler*innen zurück an den Start … – Mehr dazu:

 

Hinweise

State of the Art = englisch für „am höchsten Entwicklungsstand“

Leseliste

Übermacht im Netz | Warum wir für ein gerechtes Internet kämpfen müssen | Ingrid Brodnig | Brandstätter Verlag, 2019

Mein fremder Wille | Wie wir uns freiwillig unterwerfen und die Tech-Elite kassiert | Gisela Schmalz | Campus Verlag, 2020

Linktipps

Intern: https://unbehagen.at/011-das-datenschutz-3×1/ »

epicenter.works: https://epicenter.works/  »

NOYB (Max Schrems): https://noyb.eu/de  »

Smart Meter: https://stromliste.at/nuetzliche-infos/smart-meter-vorteile-nachteile#smart-meter-opt-out »

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