Unschuld

Content-ID: 070|01 | Autor: Gerd | Stand: 14.10.2021

Vermutete Unschuld

Mein Unwort des Jahres 2021

Wir Österreicher*innen erleben gerade aufregende Zeiten – besonders politisch. Ein Bundeskanzler, der, der Korruption verdächtigt, zurückgetreten ist. Eine Justiz, die vor der eigenen Regierung geschützt werden muss. Ein Koalitionshickhack zulasten der Menschen und der Umwelt. Dazu ein „nur weiter so“ aus der Bevölkerung, das daran zweifeln lässt, ob allen die Tragweite der aktuellen Entwicklung bewusst ist. Da geht einerseits die Glaubwürdigkeit der und das Vertrauen in die politische Elite des Landes rauschend den Bach hinunter. Aber andererseits scheuen sich die Menschen im Lande, daraus die Konsequenz zu ziehen und das System rundum zu erneuern. Zu groß scheint dafür der Aufwand und zu gering der aktuelle Schaden zu sein. Für diese verzerrte Wahrnehmung sorgen geschickte Kommunikator*innen im Hintergrund. Und sie bedienen sich eines juristischen Schlagwortes, das in der Öffentlichkeit nach Belieben umgedeutet werden kann: der Unschuldsvermutung.

Die Unschuldsvermutung schützt Personen, gegen die ermittelt wird, lediglich vor einer Vorverurteilung. Solange der abschließende Nachweis einer Straftat nicht erbracht ist, darf niemand in Österreich ihrer bzw. seiner Rechte als freie*r Bürger*in beraubt werden. Das ist gut so! Daher gilt für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und die anderen beschuldigten Personen in der aktuellen Korruptionsaffäre natürlich die Unschuldsvermutung. Damit hat es sich aber auch schon. Das „U-Wort“ besagt nämlich nicht, dass die betreffende Person wirklich nichts getan hat. Eigentlich wäre sogar das Gegenteil schlüssiger. Sobald eine Unschuldsvermutung ausgesprochen werden muss, ist auch klar, dass die Justiz ausreichend belastende Informationen besitzt, um Ermittlungen zu rechtfertigen. Klarheit bringt deshalb nur eine rasche und umfassende Aufklärung des Falles. Gerade in der Politik sollte das die oberste Prämisse von Beschuldigten sein, wenn sie tatsächlich nichts zu verbergen haben. Deshalb ist es spannend, ob die betroffenen Personen diesbezüglich aufs Tempo drücken werden, oder nur mehr Tempo fordern, jedoch im Hintergrund das Verfahren zu verschleppen suchen.

Schrödingers Allzweckwaffe

Schrödingers Katze ist ein Gedankenexperiment des Physikers Erwin Schrödinger aus dem Jahr 1935. Darin ist eine Katze in eine Kiste eingesperrt, in der sich auch eine Ampulle mit Gift befindet. Da niemand weiß, wann und ob die Ampulle zerbrechen und das Gift die Katze töten wird, ist so lange unklar, ob die Katze noch lebt, bis die Kiste geöffnet wird. Die Unschuldsvermutung in einem Rechtsverfahren ist so eine semantische Kiste, in der mehrere Zustände eines Sachverhaltes möglich sind. Schuld oder Unschuld: Niemand weiß, was davon zutrifft, bis ein rechtskräftiges Urteil finale Klarheit schafft. Dieser Schwebezustand kann im Einzelfall durchaus wünschenswert sein. Bestehen nämlich Befürchtungen, dass Ermittlungen zu einem negativen Ergebnis führen, ist es sicherer, die Nachforschungen zu behindern. Ein diesbezüglicher Verdacht wurde beispielsweise im Ibiza-Untersuchungsausschuss gegenüber der ÖVP geäußert. Aber auch da gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Bis es in derartigen Fällen zu einem klärenden Gerichtsurteil kommt, schlägt die Stunde der PR-Profis. Sie haben es mittelweile zur Kunstform erhoben, Begrifflichkeiten wie „Unschuldsvermutung“ aus ihrem rechtlich verankerten Zusammenhang zu reißen und populistisch umzudeuten. So glauben heute viele, schon die Vermutung wäre bereits der Nachweis von Unbescholtenheit. Ebenso, wie uns vorgemacht wird, eine „Eidesstattliche Erklärung“ würde Schummeln ausschließen. So als wäre jeglicher Verdacht ausgeräumt, wenn zwei Finger erhoben und die freie Hand aufs Herz gelegt werden. Wohl aber hilft eine Neuinterpretation dieser Begrifflichkeiten, vom eigentlichen Problem strafrechtlicher Verfolgung in Politik-Kreisen abzulenken. Es geht nämlich auch um Antworten auf die Frage nach persönlicher Integrität und der Rechtfertigung von Vertrauen. Und genau hier scheiden sich die Geister. Immerhin leben wir in einer Gesellschaft, die sich längst mit Phrasen wie „wo kein Kläger, da kein Richter“ oder „du darfst alles, nur erwischen lassen nicht“ arrangiert hat. Entweder genießen moralische Werte eine hohe oder eben gar keine Beachtung in der Bevölkerung. Damit hat aber auch die Taktik einzelner Politiker*innen Erfolg, Ehren-Angelegenheiten auf juristische Spitzfindigkeiten zu reduzieren, anstatt sie offensiv zu regeln.

Der Fairness halber

Im Fall der Korruptionsanschuldigungen gegen Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz sei angemerkt, dass die Ermittlungen noch am Anfang stehen. Zudem gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Zudem wird natürlich auch ihnen noch die Gelegenheit geboten, die Suche nach der Wahrheit offen zu unterstützen. Nach seinem Rücktritt hat Herr Kurz daher volle Kooperation mit der Justiz zugesichert. Nur in der Zusammenarbeit mit den Behörden liegt der Schlüssel zur kompletten Rehabilitierung der Beschuldigten. Das gilt auch als Aufruf an jene ÖVP-Funktionär*innen, die sich mit dem Gedanken tragen, Festplatten zu schreddern, Chats zu löschen oder Handys zu schrotten. Bringt diese Dinge lieber zur WKStA und helft mit, die Angelegenheit zu klären, anstatt sie zu verschleiern. Gelingt das nicht, wird an allen Betroffenen immer der Makel hängen bleiben, dass „irgendwas an der Sache wahr sein dürfte“. Es ist nämlich die Kehrseite der Unschuldsvermutung, dass lange ungelöste Vorwürfe, verschleppte Verfahren und verdrehte Tatsachen an der Wahlurne oft als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Bleibt mir noch, den Begriff „Unschuldsvermutung“ zum Unwort des Jahres 2021 zu küren. Oder aber ich reklamiere für mich die „Toller-Hecht-Vermutung“, die mich recht cool wirken lässt, ohne den Nachweis erbringen zu müssen.

 

Salzburg, 10|2021 – Gerd

Hinweise

U-Wort = kurz für Unschuldsvermutung

Semantik = Lehre von der Wortbedeutung

WKStA = Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

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