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Medieninhaber | für den Inhalt verantwortlich

Gerd Sendlhofer, MBA

Projektmanager | Unternehmensberater | Autor

Gneiser Straße 70-1, 5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)676 9448700

E-Mail: weniger@unbehagen.at

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Bitte teilen Sie Ihre Sicht der Dinge mit mir. Ich freue mich auf Ihre Anregungen, Erfahrungen und Kritik. Für Fach-Beiträge nutzen Sie bitte das Redaktion-Tool oder senden Sie mir eine E-Mail an weniger@unbehagen.at.

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Offenlegung gemäß §24 Mediengesetz

UNBEHAGEN.AT versteht sich als Online-Magazin zu aktuellen, gesellschaftsrelevanten Themen in Blog-Format. Es ist ein unabhängiges Projekt und verfolgt keine kommerziellen Ziele. Dieses Angebot ist an die interessierte Öffentlichkeit gerichtet, an Menschen wie Sie und mich. Meine Aufgabe als „Informations-Makler“ ist es, Fakten und Diskussionsbeiträge zu recherchieren, aufzubereiten und an Sie weiterzureichen. Dafür übersetze ich für Sie „Fach-Chinesisch“ und die oft manipulative Sprache der Politik, Marketing-Profis und Medien. So können Sie sich diesen Themen abseits von „Fake-News“ und populistischer Stimmungsmache widmen. Das kann wiederum helfen komplexe Zusammenhänge zu erfassen und andere Sichtweisen kennenzulernen.

Ziel von UNBEHAGEN.AT ist es, Ihr und mein persönliches Unbehagen im Umgang mit gesellschaftlich relevanten Themen abzubauen. Dazu möchte ich mit Ihnen und anderen Expert*innen einen Dialog führen. So kann es gemeinsam gelingen, eine lösungsorientierte Diskussion ohne Vorurteile in Gang zu bringen und zu halten. UNBEHAGEN.AT ist als Blog mit regelmäßig neuen und laufend ergänzten Beiträgen zu verschiedenen Themen aufgebaut. Dabei kann auch meine persönliche Sichtweise zu einzelnen Themen einfließen. Persönliche Meinungen sind selbstverständlich als solche ersichtlich. Damit möchte ich auch provozieren und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Sichtweise anderer Menschen anregen.

Ich lade Sie herzlich zum offenen Austausch ein, einem Dialog ohne Populismus und negativen Emotionen.

UNBEHAGEN.AT stützt sich überwiegend auf Quellen, die jeder Person offenstehen, wie 

  • Medienberichte und Presseinformationen
  • öffentlich zugängliche Expertisen und Studien
  • öffentlich getätigte Aussagen relevanter Persönlichkeiten
  • Diskussionsbeiträge aus sozialen Medien und Foren
  • Ihr Wissen und Ihre Meinung
  • Diskussionsbeiträge aus dem persönlichen Umfeld
  • eigene Expertisen und Recherchen zu diversen Fachthemen
  • vor allem: der eigene Hausverstand

Nicht Ziel dieses Projektes ist es, andere Menschen „mit erhobenem Zeigefinger“ zu Problemen und Lösungen zu „belehren“. Im Gegenteil: Mein Beitrag kann nur sein, zu informieren und bei der Interpretation komplexer Zusammenhänge zu helfen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit wichtigen Themen kann Ihnen NIEMAND abnehmen. Oder anders formuliert: Um Ihre persönliche Meinung müssen Sie sich selbst kümmern!

Salzburg, 2020|05 – Gerd

Datenschutzbestimmungen

Stand: 01.04.2020

 1. Grundsätzliches

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung der Website www.unbehagen.at ist mir wichtig. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz 2000 (DSG), das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 sowie das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Ich verarbeite Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Ansprechpartner für die Verarbeitung Ihrer Daten bin ich persönlich: Gerd Sendlhofer MBA, Gneiser Straße 70-1, 5020 Salzburg (E-Mail: weniger@unbehagen.at, Tel: +43 676 9448700).

 2. Auftragsverarbeiter, Empfänger, Dienstleister

Das Handling Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch mich und meine Vertrauenspersonen bzw. über Auftragsverarbeiter, welche uns bei der Bereitstellung einzelner Dienste unterstützen (z.B. für Web- und Mailhosting, WordPress- und WordPress-Applikationen, etc.).

Diese Dienstleister sind zum strengen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet und dürfen diese zu keinem anderen Zweck als zur Bereitstellung der benötigten Dienste verarbeiten.

www.ungehagen.at ist als Informations-/Blog-Angebot für den anonymen Gebrauch konzipiert. Es gibt keine wirtschaftlichen, marketing-orientierten oder interaktiven Funktionen (abgesehen von Kontaktformularen) auf dieser Seite, die die Kenntnis Ihrer Daten durch andere, als o.a. Dienstleister notwendig macht.

3. Datensicherheit und Datenaufbewahrung

Ich habe zum Schutz Ihrer Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die Ihre Daten unter anderem vor unberechtigten Zugriff schützen. Die ergriffenen Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und werden laufend an den Stand der Technik angepasst.

Ihre Daten (z.B. Kontaktdaten aus Mails) werden in personenbezogener Form nur im Rahmen von Archiv- und Backupdateien o.a. Dienstleister oder bis zum Ablauf allfälliger Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden; gespeichert und aufbewahrt.

4. Kontaktformulare und Kommentar-Funktionen

Auf www.unbehagen.at sind Kontaktformulare die einzige Möglichkeit, persönliche Daten an mich zu senden. Kontaktformulare werden als Mails übermittelt und ausschließlich auf der dafür vorgesehenen IT-Infrastruktur verarbeitet (Mailserver, interne Infrastruktur).

Auf direkte Feedback-, Chat- und Kommentarfunktionen wurde zum Schutz Ihrer Daten/Identität verzichtet. Insbesondere biete ich keine Funktionen, die eine Speicherung von Kontaktdaten direkt auf www.unbehagen.at erfordern (z.B. Member) bzw. die Ihre Daten direkt an internationale IT-Konzerne übermitteln (z.B. Like-Funktionen für Facebook).

Nach Absenden eines Kontaktformulars erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage und auf Grundlage Ihrer durch das Absenden des Formulars erteilten Einwilligung.

Es besteht keine gesetzliche/vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten. Die Nichtbereitstellung kann lediglich zur Folge haben, dass Sie Ihr Anliegen nicht übermitteln und ich dieses nicht bearbeiten kann.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, berührt wird.

5. Server-Logfiles

Aus technischen Gründen werden bei jedem Zugriff auf www.unbehagen.at folgende Nutzungsdaten, die Ihr jeweiliger Internet-Browser an den Webserver übermittelt, erfasst und in Protokolldateien, den sogenannten Server-Logfiles, gespeichert:

  • Browsertyp und -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Website, von der aus Sie uns besuchen (Referrer URL)
  • Website, die Sie im Anschluss besuchen
  • Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs
  • Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse

Diese anonymen Daten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Sie werden vom Betreiber unseres Webservers zu statistischen Zwecken ausgewertet, um die Serverinfrastruktur und das Web-Angebot zu optimieren.

Diese Daten werden nur temporär gespeichert. Danach werden die IP-Adresse und der Hostname anonymisiert.

Ich und meine Vertrauenspersonen haben keinen Zugang zu diesen Daten.

6. KEINE Cookies | KEIN Google Analytics

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die zur Speicherung von Informationen dient. Ich habe bei www.unbehagen.at bewusst auf Funktionen verzichtet, die den Einsatz von Cookies erfordern. Diese Website verwendet daher KEINE Cookies.

Das überblickshafte Tracking von User*innen-Aktivitäten wird für www.unbehagen.at lokal und in rein anonymisierter Form durchgeführt. Wir verwenden dazu NICHT die Dienste von Google Analytics oder anderen internationalen Marketing-Servern.

7. Verwendung von Links

Auf www.unbehagen.at finden Sie Links zu Webseiten, die nicht von mir betrieben werden. Auf die Sicherheit und den Inhalt dieser Seiten habe ich keinen Einfluss. Daher gelten für diese Websites die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Betreiber*innen.

Beachten Sie bei der Nutzung angebotener Links bitte, dass ihre auf diesen Webseiten erhobenen und gespeicherten persönlichen Daten zumindest mit www.unbehagen.at als Herkunftsseite verknüpft werden können.

8. Externer Content

Grundsätzlich wird jeglicher Content auf www.unbehagen.at von mir persönlich oder einer meiner Vertrauenspersonen eingepflegt. Das gilt auch für Beiträge, Kommentare und Kritik von externen Autor*innen.

Extern bereitgestellter Content ist auf www.unbehagen.at klar als solcher gekennzeichnet. Die vertretene Meinung externer Autor*innen muss nicht mit meiner übereinstimmen.

Ich behalte mir das Recht vor, von der Veröffentlichung extern bereitgestellten Contents ohne Angabe von Gründen abzusehen.

Eine qualitative Prüfung externen Contents erfolgt nur in jenem Umfang, der im Rahmen öffentlich zugänglicher Recherchemöglichkeiten zumutbar ist. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für externen Content bei den Autor*innen selbst. Es sind die Bestimmungen zu Punkt  9. Haftungsausschluss sinngemäß auf die Autor*innen von extern bereitgestelltem Content anzuwenden.

9. Haftungsausschluss

www.unbehagen.at versteht sich als nutzenorientiertes Informationsangebot (Blog) von Gerd Sendlhofer MBA, Gneiser Straße 70-1, 5020 Salzburg zu aktuellen gesellschaftlichen Themen an interessierte User und Userinnen.

Ich habe dabei keinen Einfluss auf:

  • Die Aktualität, Vollständigkeit und Qualität von extern bereitgestelltem Content.
  • Die Aktualität und Qualität von öffentlich zugänglichen Informationen auf den Webseiten Dritter, insbesondere dann, wenn externe Informationen von Dritten bzw. auf verlinkten Seiten nachträglich verändert wurden
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Haftungsansprüche gegen mich, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden meinerseits vorliegt.

Alle auf www.unbehagen.at genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer*innen. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für von mir selbst oder Co-Autor*innen der Seite erstellten Content verbleibt allein bei den Autor*innen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Designs, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der Autor*innen nicht gestattet.

Alle benötigten Bild- und Design-Lizenzen (z.B. von Fotolia.com, Adobe-Stock, etc.) auf www.unbehagen.at wurden rechtmäßig erworben.

10. Ihre Rechte

Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten ich diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Sie haben jederzeit das Recht auf Widerruf einer eventuell erteilten Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird jedoch durch den Widerruf nicht berührt.

Zudem haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragung Ihrer personenbezogenen Daten durch mich, Herrn Gerd Sendlhofer MBA unter weniger@unbehagen.at.

Des Weiteren haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, in diesem Falle werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet.

Ferner haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.

Ehrenkodex des Presserates

Fassung vom 07.03.2019
Link: https://www.presserat.at/show_content.php?hid=2

Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit – den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse – aufgestellt. Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.

Als freischaffender Autor und Betreiber dieses öffentlich zugänglichen Blogs fühle ich mich diesen Grundsätzen verpflichtet!

 

Präambel

Journalismus bedingt Freiheit und Verantwortung. Zeitungsherausgeber/innen, Verleger/innen, Hörfunk- und Fernsehverantwortliche sowie Journalisten und Journalistinnen tragen in besonderer Weise Verantwortung für die in einer Demokratie lebensnotwendige Freiheit der Massenmedien. Die redaktionellen Führungskräfte sind besonders gefordert: Sie haben für die konsequente Einhaltung der Grundsätze für die publizistische Arbeit in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich zu sorgen.

Der österreichische Presserat ist Plattform für alle, die sich zu einem der Wahrheitsfindung und Korrektheit verpflichteten Gebrauch der Pressefreiheit bekennen und bereit sind, diesen vom Presserat in konkreten Anlassfällen prüfen zu lassen. Die ständige freiwillige Selbstkontrolle ist ein geeignetes Mittel, den Verpflichtungen der Presse gerecht zu werden.

Der österreichische Presserat hat daher für alle mit der Beschaffung, Verbreitung und Kommentierung von Nachrichten in Zeitungsunternehmen befassten Personen den folgenden Grundsatzkatalog (Ehrenkodex für die österreichische Presse) festgelegt, der im Bedarfsfall laufend ergänzt oder in Form von Richtlinien interpretiert werden kann. Diese Grundsätze gelten für alle in der redaktionellen Verantwortung liegenden Teile einer Zeitung. Zeitungen und Zeitschriften, die sich bereit erklären, den Ehrenkodex einzuhalten, verpflichten sich, auf jeden Fall Erkenntnisse des Österreichischen Presserates, die sich gegen das eigene Medium richten und deren Veröffentlichung beschlossen wurde, zu publizieren (Signet).

1. Freiheit

1.1. Die Freiheit in Berichterstattung und Kommentar, in Wort und Bild ist integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten und Kommentaren darf nicht behindert werden.

1.2. Die Grenzen dieser Freiheit liegen für die Tätigkeit des Presserates in der freiwilligen Selbstbeschränkung auf Grund der Bestimmungen in diesem Ehrenkodex.

2. Genauigkeit

2.1. Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren sind oberste Verpflichtung von Journalisten.

2.2. Durch Anführungszeichen gekennzeichnete Zitate müssen so weit wie möglich den Wortlaut wiedergeben. Eine lediglich sinngemäße Wiedergabe darf nicht unter Anführungszeichen gesetzt werden. Anonyme Zitierungen sind zu vermeiden, sofern es nicht um die Sicherheit der zitierten Person oder die Abwehr eines anderen schweren Schadens von dieser geht.

2.3. Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen. Handelt es sich um die Wiedergabe einer öffentlich erhobenen Beschuldigung, ist dies deutlich kenntlich zu machen.

2.4. Sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat, entspricht eine freiwillige Richtigstellung dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand.

2.5. Wenn zu einem Bericht von Leserseite eine begründete Richtigstellung einlangt, soll diese so weitgehend und so rasch wie möglich veröffentlicht werden.

2.6. Wenn in einer von einem Medium behandelten Angelegenheit eine wichtige richterliche oder behördliche Entscheidung ergeht oder auf anderem Weg wesentliche neue Gesichtspunkte auftauchen, soll darüber angemessen berichtet werden.

3. Unterscheidbarkeit

3.1. Für die Leserinnen und Leser muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt.

3.2. Vor der Wiedergabe von Fremdmeinungen sollte deren Stichhaltigkeit überprüft werden, wenn gravierende Zweifel an der Richtigkeit eines Zitats bestehen.

3.3. Fotomontagen und Bildbearbeitungen, die von flüchtigen Lesern/innen als dokumentarische Abbildungen aufgefasst werden, müssen deutlich als Montagen oder Bearbeitungen kenntlich gemacht werden.

4. Einflussnahmen

4.1. Eine Einflussnahme Außenstehender auf Inhalt oder Form eines redaktionellen Beitrags ist unzulässig.

4.2. Unzulässige Beeinflussungsversuche sind nicht nur Interventionen und Pressionen, sondern auch die Zuwendung persönlicher Vorteile, die über den Bereich unmittelbarer beruflicher Tätigkeit hinausgehen.

4.3. Wer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Journalist/in Geschenke oder andere persönliche Vorteile entgegennimmt, die geeignet sein könnten, die journalistische Darstellung zu beeinflussen, verstößt gegen das journalistische Ethos.

4.4. Wirtschaftliche Interessen des Verlages dürfen redaktionelle Inhalte nicht in einer Weise beeinflussen, die Fehlinformationen oder Unterdrückung wesentlicher Informationen zur Folge haben könnte.

4.5. In Berichten über Reisen, die auf Einladung erfolgten, soll auf diese Tatsache in geeigneter Form hingewiesen werden.

5. Persönlichkeitsschutz

5.1. Jeder Mensch hat Anspruch auf Wahrung der Würde der Person und auf Persönlichkeitsschutz.

5.2. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen verstoßen gegen das journalistische Ethos.

5.3. Personen, deren Leben gefährdet ist, dürfen in Medienberichten nicht identifiziert werden, wenn die Berichterstattung die Gefährdung vergrößern kann.

5.4. Auf die Anonymitätsinteressen von Unfall- und Verbrechensopfern ist besonders zu achten. Die Identität eines Opfers kann insbesondere dann preisgegeben werden, wenn dazu eine amtliche Veranlassung vorliegt, wenn das Opfer eine allgemein bekannte Person ist oder das Opfer bzw. nahe Angehörige in die Preisgabe eingewilligt haben.

6. Intimsphäre

6.1. Die Intimsphäre jedes Menschen ist grundsätzlich geschützt.

6.2 Bei Kindern ist dem Schutz der Intimsphäre Vorrang vor dem Nachrichtenwert einzuräumen.

6.3. Vor der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Jugendliche ist die Frage eines öffentlichen Interesses daran besonders kritisch zu prüfen.

6.4. Berichte über Verfehlungen Jugendlicher dürfen deren mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht erschweren oder gar verhindern. Volle Namensnennung ist in solchen Fällen zu unterlassen.

6.5. Bei der Befragung und beim Photographieren von Kindern und in der Berichterstattung über Fälle, die deren Existenz nachteilig beeinflussen kann, ist besondere Zurückhaltung geboten.

7. Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung

7.1. Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

7.2. Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.

7.3. Eine Herabwürdigung oder Verspottung von religiösen Lehren oder anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist unzulässig.

8. Materialbeschaffung

8.1. Bei der Beschaffung mündlicher und schriftlicher Unterlagen sowie von Bildmaterial dürfen keine unlauteren Methoden angewendet werden.

8.2. Unlautere Methoden sind z.B. Irreführung, Druckausübung, Einschüchterung, brutale Ausnützung emotionaler Stress-Situationen und die Verwendung geheimer Abhörgeräte.

8.3. In Einzelfällen sind verdeckte Recherchen, einschließlich der zu ihrer Durchführung notwendigen angemessenen Methoden, gerechtfertigt, wenn Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden.

8.4. Bei der Verwendung von Privatfotos ist die Zustimmung der Betroffenen bzw. im Fall von Minderjährigen der Erziehungsberechtigten einzuholen, es sei denn, an der Wiedergabe des Bildes besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse.

9. Redaktionelle Spezialbereiche

9.1. Reise- und Tourismusberichte sollen in geeigneter Weise auch auf soziale und politische Rahmen- bedingungen und Hintergründe (z.B. gravierende Menschenrechtsverletzungen) verweisen.

9.2. Umwelt-, Verkehrs- und energiepolitischen Zusammenhängen soll auch im Autoteil Rechnung getragen werden.

9.3. Tourismus-, Auto- und Gastronomieberichte sollen wie alle Bewertungen von Konsumgütern und Dienstleistungen nachvollziehbaren Kriterien folgen sowie von journalistisch qualifizierten Personen verfasst werden.

10. Öffentliches Interesse

10.1. In konkreten Fällen, insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens, wird es notwendig sein, das schutzwürdige Interesse der Einzelperson an der Nichtveröffentlichung eines Berichts bzw. Bildes gegen ein Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung sorgfältig abzuwägen.

10.2. Öffentliches Interesse im Sinn des Ehrenkodex für die österreichische Presse ist besonders dann gegeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Verbrechen, den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit oder um die Verhinderung einer Irreführung der Öffentlichkeit geht.

10.3. Fotos, die unter Missachtung der Intimsphäre der (des) Abgebildeten entstanden sind (etwa durch Auflauern), dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn ein über das Voyeurhafte hinausgehendes öffentliches Interesse klar ersichtlich ist.

11. Interessen von Medienmitarbeitern

Die Presse wird ihrer besonderen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nur dann gerecht, wenn private und geschäftliche Interessen von Medienmitarbeitern keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte haben. Medienmitarbeiter verwenden Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren und die nicht öffentlich zugänglich sind, nur für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.

Richtlinien des Österreichischen Presserates zur Finanz- und Wirtschaftsberichterstattung

12. Suizidberichterstattung

Berichterstattung über Suizide und Selbstverstümmelung sowie Suizidversuche und Selbstverstümmelungs-versuche gebietet im Allgemeinen große Zurückhaltung. Verantwortungsvoller Journalismus wägt – auch wegen der Gefahr der Nachahmung – ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung.

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