Geldübergabe

Content-ID: 091|01 | Autor: Gerd | Stand: 5.5.2022

Korruption – nein danke!

Volk, begehre endlich auf!

Gedanken zum Rechtsstaats- und Anti-Korruptionsvolksbegehren. Volksbegehren sind in Österreich ein Instrument der direkten Demokratie. Damit haben die Bürger*innen die Möglichkeit, selbst ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene einzuleiten. Es kommt meist zur Anwendung, wenn aus Sicht der Menschen die Politik in wichtigen Angelegenheiten säumig scheint. Wenn also diejenigen, die sich um wichtige Themen kümmern sollten, das nicht ausreichend tun. Deshalb ist es fast zynisch, dass aktuell das Volk begehrt, die Politik solle sich bitte an die eigenen Regeln halten. Denn so wie es aussieht, sind Transparenz, Rechtschaffenheit und Unbestechlichkeit nicht jedermenschs Sache bei der Elite des Landes. Zumindest entsteht, angesichts immer neuer Korruptionsmeldungen und langwieriger Untersuchungen, der berechtigte Eindruck, dass etwas faul wäre im Staate Österreich.

Notwendig ist das „Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehren“ letztendlich geworden, weil die öffentliche Aufarbeitung berechtigter Verdachtslagen und dubioser Vorkommnisse nicht vorankommen will. Anstatt angekratzte Images von Politiker*innen und Funktionär*innen über aktive Mitarbeit im Aufklärungsprozess zu kitten, wird offensichtlich gelogen, getarnt und getäuscht, dass sich die Balken biegen. So als wären die Justiz und Untersuchungsausschüsse Feinde und nicht rechtsstaatliche Instrumente zur Wahrung der Ordnung im Lande. Zumindest macht es genau diesen Eindruck. Zwar gilt in allen genannten Fällen die Unschuldsvermutung. Diese jedoch vermag es nicht, aufkeimende Zweifel an der Rechtschaffenheit einzelner Personen und ganzer Parteien zu beseitigen. Im Gegenteil: Unschuld gehört bewiesen, nicht nur vermutet. Oder besser wäre noch, einen Zweifel an der eigenen Integrität gar nicht aufkommen zu lassen. Dafür sollten längst neue, umfassende Compliance-Regeln für politisches Handeln ersonnen und in Rechtsform gegossen sein. Gut, in diese Richtung bewegt sich etwas, wenn auch zu wenig, zu lax und zu unverbindlich.

Wunderwaffe Volksbegehren?

Wer es auch immer zu Regierungsverantwortung in Österreich bringt, scheint eine gewisse Scheu vor transparenten Abläufen und gläsernen Parteikassen zu entwickeln. Klar gilt für die aktuelle Regierung die Unschuldsvermutung bei so manchem unbewiesenen Gerücht. Aber ehrlichen Gewissens bezeugen kann ich eine Unschuld nicht. Ebenso wenig, wie viele andere Bürger*innen Österreichs. Daher wurde das erwähnte Volksbegehren gestartet.

Im originalen Wortlaut (siehe Link BMI-Text unter „Links“) fordern Magister Martin Kreutner plus Personenkomitee „Verfassungs- bzw. Bundesgesetzliche Reformen zu: Anstand & Integrität in der Politik; Stärkung Rechtsstaat; Stärkung Unabhängigkeit Justiz (insb. WKStA) & Ermittlungs- u. Kontrollbehörden; Umfassende Antikorruptions- & Transparenz-Gesetzgebung; Pressefreiheit, Medienförderung & Inseratenkorruption.

Im Detail verweisen sie auf ein Mindestmaß an politischer Kultur (siehe Link BMI-Text unter „Links“):

  • Wir alle haben ein Recht darauf, dass Politikerinnen und Politiker die Republik mit Anstand, Integrität und Achtung vor dem Amt regieren.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, deren Tun vorbildlich ist und die dieser Verantwortung gerecht werden.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, deren Handeln sich am Gemeinwohl (res publica) und hohen Maßstäben ethischen Verhaltens ausrichtet – und nicht nur am Strafrecht.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, die Gesetze und Entscheidungen der Gerichte nicht nur einhalten, sondern sie auch mit Vorbildwirkung beachten und umsetzen.
  • Wir alle haben ein Recht auf eine saubere und transparente Verwaltung, die alle Bürgerinnen und Bürger, ohne Ansehen ihrer Stellung und ihres Namens, eines Parteibuchs sowie ohne Parteispenden gleichbehandelt.

Klar: Nicht alle (betroffenen) Personen teilen diese Wahrnehmung. Und auch die Formulierung eines Volksbegehrens ist „Ansichtssache“ und damit öffentlich diskutierbar. Warum aber ist es dennoch notwendig, diese scheinbaren Selbstverständlichkeiten für öffentliche Ämter wieder einmal einzufordern? Weil sich über die Jahrzehnte unbeobachteten Handelns offensichtlich Hinterzimmer im politischen Geschäft aufgetan haben. Kontrolllücken und Grauzonen, die geradezu einladen, sich am Gesetz vorbei persönliche, materielle und politische Vorteile zu verschaffen. Dann nämlich sprechen wir von Korruption. Die aktuelle Liste an möglichen Missbräuchen scheint gerade durch die Decke zu gehen. Und auch wenn nicht alle Verdachtslagen zu Verurteilungen führen werden. Das sich daraus ergebende Sittenbild im politischen Umfeld verunmöglicht jegliches Vertrauen in die handelnden Personen. Es ist daher höchst an der Zeit, etwas dagegen zu tun:

  • Sie, die sich als Mandatar*innen und Funktionär*innen verdingen, agieren Sie bitte offen und transparent.
  • Sie, die (unverschuldet) in Erklärungsnot gekommen sind, helfen Sie aktiv mit, die Sache aufzuklären und nicht zu vertuschen.
  • Und Sie, denen ein korruptionsfreier Staat Österreich ein Anliegen ist, unterschreiben Sie dieses Volksbegehren – Sie haben bis 9.5.2022 dafür Zeit: https://antikorruptionsbegehren.at/ »

Danke!

 

Salzburg, 5|2022 – Gerd

Hinweise

Compliance = englisch für Rechtstreue und die Einhaltung von Regeln