Mönchsberg Paradoxon

Content-ID: 030|01 | Autor: Gerd | Stand: 10.12.2020

Stay at home-Office

Vom Küchentisch zum EPU

box = nähere Details finden Sie in der Fakten-Kiste am Ende dieses Beitrags.

Corona scheint tatsächlich einen Trend zum Homeoffice ausgelöst zu haben, der uns noch länger beschäftigen wird. Nicht weil Angestellte in den eigenen 4 Wänden besser vor der Pandemie geschützt sind. Eher deshalb, weil sich für Arbeitnehmer und -geber*innen generell ein neues Format des Austausches von Leistungen auftut. Dabei stehen betriebswirtschaftliche Überlegungen ebenso im Vordergrund wie arbeitsrechtliche Vereinbarungen, die neu ausgehandelt werden müssen. Nicht alles, was dabei an Vorschlägen auf den Tisch kommt, gereicht jedoch zum Vorteil aller Beteiligten. Besonders die Idee, Mitarbeiter*innen Werk- statt Arbeitsverträge anzubieten, scheint wieder einmal um sich zu greifen. Wie aber müsste ein Outsourcing-Angebot aussehen, damit Sie darauf einsteigen würden?

Zu dieser Fragestellung hat sich ein recht interessanter Austausch mit Herbert, einem guten Bekannten, entwickelt. Herbert arbeitet, mit einigen Unterbrechungen, schon seit Beginn der Corona-Pandemie von zuhause aus. Dass er damit grundsätzlich nicht glücklich ist, war seinem letzten Bericht (Feel Alone-Office) ja deutlich zu entnehmen. Aktuell scheint sich die Situation aber weiter zu verschärfen. Neben jeder Menge persönlich empfundener Nachteile drohen im Gegenzug zur freien Arbeitsplatz-Wahl künftig auch noch wirtschaftliche Einbußen. Zwar laufen auf Ebene der Sozialpartner*innen die Verhandlungen über passende Homeoffice-Regelungen auf Hochtourenbox). Einfache Lösungen wird es jedoch nicht geben können. So stehen Fragen zu Produktivität, Arbeitszeit, Versicherung oder der Abgeltung von Aufwendungen für den privaten Arbeitsplatz ganz oben auf der Liste. Aber auch erste Überlegungen, nicht nur den Arbeitsplatz, sondern gleich die ganze Arbeitskraft auszulagern, haben mittlerweile so manche Chef-Etage erreicht. Betriebe nennen es „resilient” oder „krisenfest”, wenn es heißt: Werk- statt Arbeitsvertrag, Betriebsaufwand statt Lohnkosten, Vertrag statt Dienstverhältnis kündigen. Die Frage, ob künftig Arbeitnehmer*in oder Dienstleister*in, ist für Betroffene jedoch nicht so leicht zu beantworten.

Aus Dienst- mach Werkvertrag

So war Herbert auch nicht der Erste im Betrieb, dem die Geschäftsleitung angeboten hatte, statt Homeofficer doch externer Mitarbeiter zu werden. Quasi, ausgestattet mit einem Werkvertrag, für immer von zuhause aus zu arbeiten. Gegen Rechnung, versteht sich. Zwar wäre er als sogenannter „neuer Selbstständiger” dann für seine Steuern und Abgaben selbst verantwortlich. Und auch der 13. und 14. Monatsgehalt würden entfallen. Jedoch würden das und die laufenden Kosten für einen adäquaten Arbeitsplatz über einen großzügigen Stundensatz abgegolten werden. Zudem gäbe es eine fette Pauschale, damit sich Herbert zuhause einen angemessenen Arbeitsplatz einrichten kann. Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang, einen eigenen Raum, eine sichere, leistungsstarke EDV und ausreichend Datenschutz-Vorkehrungen. Sollte ein „echtes” Büro zuhause jedoch nicht möglich sein, könnte er im Ausmaß seiner Auslastung gerne auch eine Büro-Miete anteilig in Rechnung stellen.

Als finanzieller Sicherheitspolster wurde ihm in Aussicht gestellt, ihn im 1. Jahr mit 75 % seiner planbaren Stunden auszulasten. Im 2. Und 3. Jahr wären mindestens 50 % garantiert. Und ab dem 4. Jahr wäre sein Einsatz nach Bedarf bemessen. Als versierter IT-Fachmann müsse er sich aber dazu weniger Sorgen um seine Buchungslage machen, heißt es seitens seiner Chefs. Zudem stünde ihm jederzeit offen, sein Know-how auch anderen Firmen zu verkaufen, sofern sie nicht zur unmittelbaren Konkurrenz zählten. Eigentlich sollte Herbert das sogar auf jeden Fall tun, damit nicht der Eindruck entstünde, diese Vereinbarung wäre ein verdecktes Dienstverhältnis. Das wäre nämlich nicht rechtskonform. Es gäbe zudem nur einen Passus in der Vereinbarung, der auf das Risiko des Auftraggebers abzielt. So sollte es für das Unternehmen möglich sein, ab dem 2. Jahr, im Krisenfall oder bei massiven Auftragseinbrüchen, den Vertrag einseitig zu kündigen.

Da ist Herbert stutzig geworden. Klar, sollte alles ideal laufen, würde er finanziell etwas besser aussteigen als bisher. Dazu sind der Stundensatz und die Anfangsgarantien zu großzügig, um gleich unter Druck zu geraten. Und er hätte jederzeit die Möglichkeit, sich beruflich umzusehen. Nicht nur zusätzliche Projekte anzunehmen oder sich neue Auftraggeber*innen zu suchen, wären dabei für ihn eine Option. Auch selbst ein kleines IT-Unternehmen zu gründen, mit Angestellten und Aufträgen, die sich mehr um Zukunftsprojekte drehen als im bisherigen Tagesgeschäft, reizt ihn längerfristig sehr. Irgendwie ist aber im Gespräch das Gefühl entstanden, dass nicht alles so fair über die Bühne gehen könnte, wie es ihm geschildert wurde. Vor allem kann Herbert nicht ausschließen, dass das Unternehmen sich, auch als Folge von Corona, gesundschrumpfen und neu aufstellen möchte. Das heißt, aktiv einen vorzeitigen Notausstieg aus dem Vertrag anzustreben. Er würde dann aber um seine Rückversicherung in Form von Kündigungsschutz, Kurzarbeit und Arbeitslosengeld umfallen.

Baustelle Solo-Selbstständigkeit

Aber auch als „neuer Selbstständiger” würde Herbert, verstärkt durch die Krise, volles Risiko gehen müssen. Gewachsen aus der langjährigen Sozialpartnerschaft gibt es für Arbeitnehmer und -geber*innen ein stabiles Netz der gegenseitigen Absicherung. Für Ein-Personen-Unternehmen gilt das nur auf dem Papier. Zwar sind Einzelunternehmer*innen zwangsweise Mitglieder der Wirtschaftskammer. Sie werden von klassischen Arbeitgeber*innen jedoch eher als günstige Arbeitskräfte denn als Partnerunternehmen wahrgenommen. Die Arbeiterkammer sieht in EPUs hingegen eine Konkurrenz für typische Dienstverhältnisse. Damit sind sie auch eine Gefahr für die Rechte und soziale Rückendeckung der Belegschaften. Deshalb bräuchte es, aus der Sicht von Herbert, eine umfassende rechtliche Neuordnung für Solo-Selbstständige. Denn so wie es jetzt noch läuft, hätte Herbert nämlich massives Bauchweh, sich auf das Outsourcing-Angebot seines Dienstgebers einzulassen.

Grundsätzlich müsste dem anhaltenden Trend der Auslagerung des Kostenfaktors Mensch in ein prekäres Unternehmertum auf höchster politischer Ebene Rechnung getragen werden. Dazu gehört an erster Stelle mehr Einfluss von EPUs in der Sozialpartnerschaft. Ob das durch eine rechtsverbindliche Aufwertung von Einzelunternehmen innerhalb der WKO geschieht oder gleich durch die Neugründung einer EPU-Kammer, sei dahingestellt. Zudem braucht die soziale Absicherung von neuen Selbstständigen im Krisenfall mehr Substanz. Ehrlicherweise muss dazu auch über staatliche Grundleistungen diskutiert werden. So steht eine Arbeitslosenversicherung für EPUs ebenso auf der Agenda wie ein Grundeinkommen. Das könnte z.B. die Finanzierung der Mindestbeiträge zu einer Pensionsversicherung oder einer Haftpflichtversicherung umfassen. Aber auch höhere Steuergrenzen, Abgabenpauschalen und die steuerliche Befreiung von privaten Erlös-Rücklagen für Krisenzeiten vermindern das Konkursrisiko. Dazu kommt noch eine Anpassung der Gewerbeordnung, in der für EPUs alle Gewerbe frei sein müssten – natürlich gedeckt durch die o.a. Haftpflichtversicherung. Jetzt sollten wir noch über Mindest-Stundensätze inklusive (pauschale) Auftraggeber-Beiträge zur Gegenfinanzierung der Grundleistungen reden und bei guter Auftragslage auch die Möglichkeit der 100 % Leistung für eine*n Auftraggeber*in einräumen.

Ehrlich gesagt, unter all diesen Voraussetzungen würde Herbert keine Sekunde zögern, das „Stay at Home”-Angebot seiner Chefs anzunehmen. Zwar bliebe noch immer ein großes unternehmerisches Risiko für ihn bestehen, für das er mit seinem Privatvermögen geradestehen müsste. Es läge aber ein attraktives, krisenfestes Chancen-Paket auf der Habenseite des Deals. Damit – das glaubt nicht nur Herbert, sondern auch ich – ließen sich, ließen sich für die bereits gelebte Praxis, teure Arbeitskräfte und auch Arbeitslose in eine risikoreiche Selbstständigkeit zu drängen, endlich faire Bedingungen schaffen.

 

Salzburg, 2020/12 – Gerd

box = Fakten-Kiste
Homeoffice | Das Warten auf gesetzliche Regelungen

Bis März 2021 sollen in Österreich neue Bestimmungen für das Arbeiten von zuhause aus in Rechtsform gegossen werden. Das ist, bedingt durch Corona und einem anhaltenden Run auf das Homeoffice, dringend nötig geworden Dabei stehen sich, unter Moderation der Arbeitsministerin Christina Aschbacher (ÖVP), die Sozialpartner WKO und AK gegenüber. Was im Frühjahr 2020 noch nach einem kurzfristigen Trend ausgesehen hatte, der in der Zukunft auf bestehende Vereinbarungen zurückgeführt werden kann, ist mittlerweile zu einem General-Thema geworden. Boomt Heimarbeit weiter, entsteht für ein enormes Volumen an wirtschaftlichen und persönlichen Interessen eine rechtliche Grauzone. Es gilt daher, bereits vorausschauend, nachteilige Konsequenzen für die Arbeitnehmer*innen bzw.- die Unternehmen zu vermeiden. Dabei prallen, wie wir es schon aus den jährlichen Tarifverhandlungen kennen, unterschiedliche Interessenslagen aufeinander.

Einerseits geht es darum, dass arbeitsrechtliche Errungenschaften wie die Unfall-Versicherung am Arbeitsplatz, die Bewertung neuer Lohnbestandteile (z.B. überlassene Computer statt KFZ) oder die innerbetriebliche Chancengleichheit der Beschäftigten neu zu handeln sind. Zudem stehen sich ein Recht auf Homeoffice (auf Wunsch der Dienstnehmer*innen) und die Pflicht auf Homeoffice (auf Anordnung der Dienstgeber*innen) gegenüber. Andererseits geht es um wirtschaftliche Fragen, wie die Abgeltung von Infrastruktur-Kosten für PC, Raum, Heizung u.v.m., steuerliche Absetzbarkeiten und Pendlerpauschale oder aber die niedrigere Produktivität, durch erhöhte Ablenkungsgefahr im Homeoffice. Hier scheiden sich die Geister auch bei der zeitlichen Verfügbarkeit der Arbeitnehmer*innen und dem Nachweis tatsächlich geleisteter Arbeit. Weniger im Fokus sind hingegen noch offene Fragen zur Sicherung von Datenschutzpflichten und betrieblicher Geheimhaltung am Heimarbeitsplatz.

Was letztendlich herauskommt, sollte ein praktikabler Kompromiss für alle Beteiligten sein. Also (auf gut österreichisch): „Schau ma mal!“.

Position Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/homeoffice »

Differenzen zur Sicht der Unternehmer*innen: https://www.derstandard.at/story/2000122118273/wo-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-sich-beim-homeoffice-nicht-einig-sind »

ORF – Sozialpartner bereit zu einer schnellen Einigung: https://orf.at/stories/3191793/ »

Hinweise

EPU = Ein-Personen-Unternehmen (in Deutschland auch Solo-Selbstständige). Rechtlich ein Unternehmen und damit, wie auch große Konzerne, Zwangsmitglieder der Wirtschaftskammer. In der Praxis oft mit Arbeitnehmer*innen vergleichbar, jedoch ohne deren Rechte und soziale Absicherung.

Outsourcing = Auslagerung von betreiblichen Leistungen

Sozialpartnerschaft = österreichisches Austauschformat von Arbeiterkammer (AK) und Wirtschaftskammer (WKO) als Interessen-Vertretungen der Arbeitnehmer- und -geber*innen u.a. zu Themen des Arbeitsmarktes.

prekär = unsicher, von sozialem Abstieg bedroht

Lese-Tipp:

Die Arbeit ist immer und überall | Folgen mobilen Arbeitens – nicht nur, aber gerade auch in Zeiten von Corona | Walter Pfeil, Astrid Reichel, Sabine Urnik |MANZ Verlag| Wien, 2020

Remote Work | 116 Tipps für die Arbeit unterwegs, im Homeoffice und Coworking Space | Michael Keukert, Tobias Kollewe, Dr. Axel Minten, Denise Ruhrberg | Cowork Verlag| Augsburg, 2020

Die Coworking Revolution | Wie wir künftig leben und arbeiten | Robert Bucović |Redline Verlag| München, 2020

Link-Tipps:

Intern: Feel Alone Office »

Der Standard: https://www.derstandard.at/story/2000122341762/fast-700-000-arbeiten-von-schreib-kuechen-und-esstische-daheim »

Die Presse: https://www.diepresse.com/5907825/homeoffice-wird-zur-geldfrage »

Der Standard: https://www.derstandard.at/story/2000122300720/tipps-fuer-remote-work-und-psychische-gesundheit-im-homeoffice »

ORF – Regeln für Homeoffice: https://wien.orf.at/stories/3076847/ »

Der Standard: https://www.derstandard.at/story/2000121931916/viele-arbeiten-im-homeoffice-immer-noch-mit-privater-ausruestung »